Das Finanzgericht Düsseldorf nahm Stellung zu den Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei einer Arbeitnehmerüberlassung, insbesondere bei Fehlen einer Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
mehrEin Holzkohlegrill im Innenbereich eines Restaurants stellt eine Feuerstätte und damit eine Feuerungsanlage dar und erfordert daher vor Ingebrauchnahme die Abnahme durch den Bezirksschornsteinfeger.
mehrDass die kommerzielle Verwertung fremder Bilder aus dem Internet unzulässig ist, gehört zum Allgemeinwissen. Existenzgründer müssen daher die Urheberrechtslage vor einer Auftragserteilung selbst prüfen.
mehrDauernde Verluste sind ein Indiz gegen eine Einkünfteerzielungsabsicht. Daraus auf eine steuerrechtlich unbeachtliche Liebhaberei zu schließen, ist aber nur gerechtfertigt, wenn aus weiteren Beweisanzeichen die Feststellung möglich ist, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt.
mehrSchulen und Schulämter können bei hinreichenden Rechtsgrundlagen zur Durchsetzung der Schulpflicht auch gegenüber den Eltern schulpflichtiger Kinder Zwangsmittel anwenden.
mehrAufwendungen für den Privatschulbesuch eines hochbegabten Kindes stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar, weil es sich nicht um unmittelbare Krankheitskosten handelt.
mehrDie Regelverschonung für durch Schenkung erworbenes Betriebsvermögen kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn zuvor die Optionsverschonung wirksam und unwiderruflich beantragt wurde.
mehrDie Klage einer 19-jährigen Klimaaktivistin gegen die Anordnung ihrer erkennungsdienstlichen Behandlung wurde abgewiesen. Die Maßnahmen seien notwendig, erforderlich und auch verhältnismäßig gewesen.
mehrDas Bundeskabinett hat vor Kurzem den Regierungsentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ (Wachstumschancengesetz) beschlossen. Der Gesetzentwurf enthält zahlreiche Änderungen im Einkommensteuergesetz.
mehrDie Baugenehmigung für den Umbau und die Erweiterung einer Eventhalle verletzt die Nachbarn nicht in eigenen Rechten. Der dort geltende Bebauungsplan vermittle Grundstückseigentümern außerhalb des Plangebiets in Ermangelung entsprechender, ausdrücklicher Bestimmungen keinen Drittschutz.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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